Erwägungsgrund 28 32014L0062
Mit dieser Richtlinie sollen die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI geändert und ausgeweitet werden. Da es sich um zahlreiche und wesentliche Änderungen handelt, sollte jener Rahmenbeschluss im Interesse der Klarheit für die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, im Ganzen ersetzt werden.