Erwägungsgrund 19 32014L0062
Diese Richtlinie lässt die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze des nationalen Strafrechts über die Verhängung und den Vollzug von Strafen nach Maßgabe der im konkreten Einzelfall vorliegenden Umstände unberührt.
Diese Richtlinie lässt die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze des nationalen Strafrechts über die Verhängung und den Vollzug von Strafen nach Maßgabe der im konkreten Einzelfall vorliegenden Umstände unberührt.