Erwägungsgrund 15 32017L0952
Es muss gegen vier Kategorien von hybriden Gestaltungen vorgegangen werden: erstens hybride Gestaltungen aufgrund von Zahlungen im Rahmen eines Finanzinstruments; zweitens hybride Gestaltungen als Folge von Unterschieden bei der Zuordnung von Zahlungen an ein hybrides Unternehmen oder an eine Betriebsstätte, auch infolge von Zahlungen an eine unberücksichtigte Betriebsstätte; drittens hybride Gestaltungen infolge von Zahlungen eines hybriden Unternehmens an seinen Eigentümer oder fiktive Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte oder zwischen zwei oder mehr Betriebsstätten; und schließlich doppelte Abzüge infolge von Zahlungen eines hybriden Unternehmens oder einer Betriebsstätte.