Erwägungsgrund 17 32017L0952
Um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Wechselbeziehung zwischen der Vorschrift über hybride Finanzinstrumente und den Anforderungen an Banken in Bezug auf die Verlustabsorptionsfähigkeit zu vermeiden und unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, gruppeninterne Instrumente, die nicht für die Zwecke der Steuervermeidung, sondern zum alleinigen Zweck der Erfüllung der Anforderungen an die Verlustabsorptionsfähigkeit des Emittenten ausgestellt wurden, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen.