Erwägungsgrund 7 32017L0952
Zur Gewährleistung eines Rahmens, der dem BEPS-Bericht der OECD zu Aktionspunkt 2 entspricht und nicht weniger wirksam ist als die dort empfohlenen Vorschriften, ist entscheidend, dass die Richtlinie (EU) 2016/1164 auch Vorschriften für hybride Übertragungen und importierte Inkongruenzen enthält und die gesamte Bandbreite der doppelten Abzüge behandelt, um die Steuerpflichtigen davon abzuhalten, verbleibende Schlupflöcher auszunutzen.