Erwägungsgrund 25 32017L0952
Bei importierten Inkongruenzen werden die Auswirkungen einer hybriden Gestaltung zwischen Parteien in Drittländern unter Verwendung eines nicht hybriden Instruments in das Steuergebiet eines Mitgliedstaats verlagert, womit die Wirksamkeit der Vorschriften zur Neutralisierung hybrider Gestaltungen untergraben wird. Eine in einem Mitgliedstaat abzugsfähige Zahlung kann verwendet werden, um Aufwendungen im Rahmen einer hybriden Gestaltung zu finanzieren. Um gegen solche importierten Inkongruenzen vorzugehen, sind Vorschriften erforderlich, nach denen der Abzug einer Zahlung nicht zulässig ist, wenn die entsprechenden Einkünfte aus dieser Zahlung direkt oder indirekt mit einem Abzug verrechnet werden, die sich aus im Rahmen einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Abzugs oder eines Abzugs bei gleichzeitiger steuerlichen Nichtberücksichtigung zwischen Parteien in Drittländern ergibt.