Erwägungsgrund 3 32017L0952
Um dem Bedarf nach einer gerechteren Besteuerung zu entsprechen und insbesondere um den BEPS-Schlussfolgerungen der OECD Rechnung zu tragen, hat die Kommission am 28. Januar 2016 ihr Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgestellt. Im Rahmen dieses Pakets wurde die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken angenommen.