Erwägungsgrund 33 32023L0977
Damit sie alle ihre Aufgaben gemäß dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf den Informationsaustausch, wirksam und effizient wahrnehmen können, ist es erforderlich, dass die zentralen Kontaktstellen ein einheitliches elektronisches Fallbearbeitungssystem mit bestimmten Mindestfunktionen und -fähigkeiten einrichten und betreiben. Das Fallbearbeitungssystem ist ein Workflowsystem, das den zentralen Kontaktstellen die Verwaltung des Informationsaustauschs ermöglicht. Es ist wünschenswert, dass das mit der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte universelle Nachrichtenformat bei der Entwicklung des Fallbearbeitungssystems verwendet wird.