Erwägungsgrund 8 32023L0977
Daher sollte der bestehende Rechtsrahmen aktualisiert werden, um Unstimmigkeiten zu beseitigen und klare und harmonisierte Vorschriften zu erlassen, mit denen ein angemessener und rascher Informationsaustausch zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert und gewährleistet werden kann, und um es den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, sich auch im Kontext der Globalisierung und der Digitalisierung der Gesellschaft an die sich rasch verändernde und ausweitende organisierte Kriminalität anzupassen.