Erwägungsgrund 13 32024L1712
Die Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Mindestvorschriften in Strafsachen für die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten und ist auf die von der Richtlinie 2011/36/EU erfassten Straftaten anwendbar. Die Bestimmungen der Richtlinie 2011/36/EU betreffend Sicherstellung und Einziehung sind daher obsolet und sollten aufgehoben werden.