Erwägungsgrund 7 32024L1712
Bei Kindern, die in Heimen oder geschlossenen Einrichtungen untergebracht sind, handelt es sich um eine für den Menschenhandel besonders anfällige Personengruppe. Sie können zum Zeitpunkt ihrer Unterbringung und während ihres Aufenthalts in diesen Einrichtungen sowie nach ihrer Entlassung aus diesen Einrichtungen zu Opfern von Menschenhandel werden.