Erwägungsgrund 8 32024L1712
Eine wachsende Zahl von Straftaten im Zusammenhang mit dem Menschenhandel wird mittels Informations- oder Kommunikationstechnologien begangen oder begünstigt. Menschenhändler nutzen häufig das Internet und soziale Medien, unter anderem, um Opfer anzuwerben, anzubieten oder auszubeuten, sie zu kontrollieren und ihre Beförderung zu organisieren. Das Internet und soziale Medien werden zudem für die Verbreitung ausbeuterischer Inhalte genutzt. Darüber hinaus beeinträchtigt Informationstechnologie die zügige Erkennung der Straftat und die Identifizierung der Opfer und der Täter.