Erwägungsgrund 17 32024L1712
Menschen mit Behinderungen, und in besonderem Maße Frauen und Kinder, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Bereitstellung von Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, Rechnung tragen.