Erwägungsgrund 5 32024L1712
In ihrer Mitteilung vom 14. April 2021 über die Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021–2025 legte die Kommission im Rahmen eines multidisziplinären und umfassenden Ansatzes politische Maßnahmen fest — von der Prävention des Menschenhandels über den Schutz der Opfer bis hin zur Verfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern. Diese Mitteilung enthielt eine Reihe von Maßnahmen, die unter enger Einbindung von Organisationen der Zivilgesellschaft durchzuführen sind. Um gegen die sich im Bereich des Menschenhandels vollziehenden Entwicklungen vorzugehen, die von der Kommission ermittelten Defizite zu beheben und die Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Straftat weiter zu intensivieren, ist eine Änderung der Richtlinie 2011/36/EU unabdingbar. Die mit Blick auf das strafrechtliche Vorgehen ermittelten Defizite, die eine Anpassung des Rechtsrahmens notwendig machen, betreffen Straftaten im Zusammenhang mit dem Menschenhandel, die im Interesse juristischer Personen begangen werden, die Regelung für die Datenerhebung, die Zusammenarbeit und Koordinierung auf Unionsebene und auf nationaler Ebene und die einzelstaatlichen Systeme für die frühzeitige Erkennung und Identifizierung, spezialisierte Unterstützung und Betreuung der Opfer von Menschenhandel.