Erwägungsgrund 12 32024L3017
Der IMO-Unfalluntersuchungscode sieht vor, dass bei einem sehr schweren Seeunfall eine Sicherheitsuntersuchung durchzuführen ist. Es gibt jedoch keine Handlungsempfehlung dafür, in welchem Zeitraum nach dem Unfall ein Todesfall eingetreten sein muss, damit der Unfall als sehr schwerer Seeunfall anzusehen ist, der eine Sicherheitsuntersuchung erfordert. Daher sollte die Richtlinie 2009/18/EG eine entsprechende Handlungsempfehlung enthalten.