Erwägungsgrund 6 32024L3017
In der Richtlinie 2009/18/EG wird auch auf das IMO-Rundschreiben MSC-MEPC.3/Circ.3 vom 18. Dezember 2008 (Meldungen von Seeunfällen und Vorkommnissen auf See, überarbeitete abgestimmte Meldeverfahren) Bezug genommen, das durch das IMO-Rundschreiben MSC-MEPC.3/Circ.4/rev.1 vom 18. November 2014 ersetzt wurde.