Erwägungsgrund 7 32024L3017
Die IMO-Leitlinien zur Unterstützung der Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungscodes enthalten praktische Empfehlungen für die systematische Untersuchung von Seeunfällen und Vorkommnissen auf See und ermöglichen die Entwicklung einer wirksamen Analyse sowie präventiver Maßnahmen. Diese Leitlinien haben Vorrang vor der in der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission festgelegten gemeinsamen Methodik. Daher sollten sie in der Richtlinie 2009/18/EG berücksichtigt werden, und die Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 sollte aufgehoben werden.