Richtlinie (EU) 2024/3017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, damit Sicherheitsuntersuchungen einheitlich durchgeführt und die Sicherheitsuntersuchungsbehörden dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zur Sicherheitsuntersuchung zu verbessern und auszuweiten.
Erwägungsgrund 18 32024L3017Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen