Richtlinie (EU) 2024/3017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Unabhängigkeit der Sicherheitsuntersuchungen sollte unter allen Umständen gewahrt werden, und alle an diesen Untersuchungen Beteiligten, einschließlich Körperschaften, Einrichtungen oder Agenturen, ob öffentlich oder privat, sollten frei von jeglichen Interessenkonflikten sein.
Erwägungsgrund 17 32024L3017Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen