Erwägungsgrund 15 32024L3017
In Bezug auf das verfügbare Personal und die operativen Ressourcen der Sicherheitsuntersuchungsbehörden bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was dazu führt, dass die Berichterstattung über Seeunfälle und deren Untersuchung ineffizient und uneinheitlich erfolgen. Daher sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“)) spezialisierte analytische Unterstützung für einzelne Sicherheitsuntersuchungen (Kompetenzen) sowie Analysewerkzeuge und -ausrüstung (Hardware) bereitstellen. Darüber hinaus sollten die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Sicherheitsuntersuchungen weiter gefördert und unterstützt werden, insbesondere angesichts neuer Herausforderungen in der Seesicherheit in den Bereichen Umwelt, Soziales, öffentliche Gesundheit und Arbeit.