Erwägungsgrund 10 32024L0869
Um die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind, zu stärken und so zu den von den Arbeitgebern zu ergreifenden Präventions- und Schutzmaßnahmen beizutragen, müssen zudem die Anforderungen geändert werden, die gelten, wenn Arbeitnehmer bestimmten Konzentrationen von Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind. Zu diesem Zweck sollte eine eingehende medizinische Überwachung durchgeführt werden, wenn die Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen 0,015 mg/m3 in der Luft (50 % des aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerts) oder 9 μg Pb/100 ml Blut (60 % des biologischen Grenzwerts) übersteigt.