Erwägungsgrund 28 32024L0869
Feuerwehrleute und Rettungskräfte laufen Gefahr, bei ihrer Arbeit Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen ausgesetzt zu werden. Die Weltgesundheitsorganisation hat die berufsbedingte Exposition von Feuerwehrleuten als krebserzeugend eingestuft. Die berufsbedingte Exposition von Feuerwehrleuten umfasst eine Vielzahl von Gefahren, die von Bränden und anderen Ereignissen ohne Brandbezug ausgehen. Feuerwehrleute können einer großen Vielfalt von in der Luft befindlichen chemischen Stoffen ausgesetzt sein. Die chemische Zusammensetzung und die Konzentrationen von Verbrennungsprodukten in der Luft hängen von den verbrannten Materialien, der Dauer des Brandes und den Lüftungsbedingungen ab. Es ist daher wichtig, dass die Arbeitgeber der Feuerwehrleute und Rettungskräfte gemäß der Richtlinie 2004/37/EG das Risiko einer Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen bewerten, und dass sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit dieser Arbeitnehmer ergreifen.