Erwägungsgrund 29 32024L0869
Mit Initiativen der Kommission wie dem europäischen Grünen Deal, der mit der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 auf den Weg gebracht wurde, und der Initiative zu kritischen Rohstoffen, die mit der Mitteilung der Kommission vom 16. März 2023 mit dem Titel „Eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zur Förderung des grünen und des digitalen Wandels“ ins Leben gerufen wurde, werden die nachhaltige Entwicklung und eine Kreislaufwirtschaft gefördert. Bereiche wie die Sammlung, Sortierung und Rückgewinnung von Abfällen und die energetische Sanierung sowie der Batteriesektor sind bei der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität von strategischer Bedeutung. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen ist von entscheidender Bedeutung. Durch die Festlegung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte für die Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen sind Arbeitnehmer besser vor Gefahren geschützt und können mit der größtmöglichen Sicherheit auch in Wirtschaftszweigen arbeiten, die für den nachhaltigen Übergang und die strategische Autonomie der Union von wesentlicher Bedeutung sind.