Erwägungsgrund 24 32024L0869
Es ist wichtig, dass die Kommission im Einklang mit dem bewährten Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ihre Arbeit an einschlägigen Aktualisierungen der Richtlinie 2004/37/EG unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen, einschließlich im Laufe der Zeit gewonnener wissenschaftlicher und technischer Daten zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, fortsetzt.