Erwägungsgrund 6 32024L0869
Blei und seine anorganischen Verbindungen zählen zu den wichtigsten reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz, die schädliche Auswirkungen sowohl auf die Fruchtbarkeit als auch auf die Entwicklung des Fötus haben können; es erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und gelten daher als reproduktionstoxische Stoffe, im Sinne von Artikel 2 Buchstabe ba der Richtlinie 2004/37/EG.