Erwägungsgrund 12 32024L0869
Es sollten spezifische Maßnahmen in Bezug auf das Risikomanagement ergriffen werden, einschließlich Hygienemaßnahmen, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und eine spezifische Gesundheitsüberwachung, bei der die individuellen Umstände der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die medizinische Überwachung ist neben den von Arbeitgebern zu ergreifenden technischen Präventivmaßnahmen eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind. Gemäß den allgemeinen Anforderungen der Richtlinie 2004/37/EG müssen Arbeitgeber, soweit technisch machbar, für die Substitution des Stoffes sorgen, geschlossene Systeme verwenden oder die Exposition auf das geringste technisch mögliche Niveau verringern.