Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate
Die Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 32 32024L0869Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen