Erwägungsgrund 15 32024L0869
Die Kommission sollte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten Leitlinien der Union für die Gesundheitsüberwachung, einschließlich der biologischen Überwachung, erstellen. Diese Leitlinien der Union sollten unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Blei vom Körper nur langsam ausgeschieden wird, unter anderem auf die Umsetzung der für den Blutbleigehalt geltenden Bestimmungen der Richtlinie 2004/37/EG und auf die Umsetzung der Bestimmungen der genannten Richtlinie, die für den Blutbleigehalt von weiblichen Arbeitnehmern im gebärfähigen Alter zum Schutz ihrer Föten und ihrer Nachkommen gelten, ausgerichtet sein.