Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU müssen große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen — mit Ausnahme von Kleinstunternehmen —, d. h. die Unternehmen, die der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, über Informationen über die wichtigsten immateriellen Ressourcen und über deren Rolle in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung des Unternehmens Bericht erstatten. Um für Kohärenz mit dem neuen Anwendungsbereich zu sorgen und die Ziele dieser Berichterstattung auf verhältnismäßigere Weise zu erreichen, sollte diese Anforderung nur für Unternehmen mit Nettoumsatzerlösen, die 450000000 EUR überschreiten, und mit mehr als 1000 Beschäftigten während des Geschäftsjahres gelten.