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Um bei der eingehenden Bewertung von Geschäftspartnern den Trickle-down-Effekt auf andere Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen und kleine Midcap-Unternehmen, zu begrenzen, sollten Unternehmen, die der Richtlinie (EU) 2024/1760 unterliegen, von Geschäftspartnern nur dann Informationen anfordern, wenn diese Informationen erforderlich sind. Es ist wichtig, dass ein Informationsersuchen stets gezielt, zumutbar und verhältnismäßig ist. Von Geschäftspartnern mit weniger als 5000 Beschäftigten sollten Unternehmen nur Informationen anfordern, wenn diese nach vernünftigem Ermessen nicht auf andere Weise erlangt werden können, z. B. über ihnen vorliegende Informationen oder aus anderen Quellen.