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Um sicherzustellen, dass Unternehmen Zugang zu praktischen Informationen über die Anwendung der in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten verbindlichen und freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben, und um den Aufwand für die Anwendung dieser Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern, sollte die Kommission ein spezielles Online-Portal zur Verfügung stellen. Dieses spezielle Online-Portal sollte Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, unter anderem einschlägige Vorlagen, in Bezug auf diese Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Das spezielle Online-Portal sollte mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, sofern vorhanden, vernetzt sein, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.