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Angesichts der Änderung der in der Richtlinie (EU) 2022/2464 festgelegten verschiedenen Anwendungsdaten sollte die Richtlinie 2013/34/EU geändert werden, um den dreijährigen Übergangszeitraum zu vereinfachen und zu präzisieren, dass er zu dem Zeitpunkt beginnt, ab dem ein Unternehmen verpflichtet ist, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der Richtlinien 2013/34/EU und (EU) 2022/2464 zu berichten.