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Das Verfahren endet, wenn
der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt oder der Fortführung des Verfahrens widerspricht,
der Antragsgegner seine Zustimmung zur Durchführung des Verfahrens zurücknimmt oder der Fortführung des Verfahrens widerspricht,
die Parteien den Schlichtungsvorschlag annehmen oder sich auf andere Weise gütlich einigen,
die Parteien übereinstimmend erklären, dass sich der Streit erledigt hat oder
die Parteien sich nicht einigen können.