Erwägungsgrund 10 31997R1467
Für das in Artikel 104 c Absatz 2 Buchstabe a) genannte Kriterium, daß der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird, ist eine Begriffsbestimmung notwendig. In diesem Zusammenhang sollte der Rat unter anderem die mehrjährigen Haushaltsvorausschätzungen der Kommission berücksichtigen.