Erwägungsgrund 13 31997R1467
Es muß festgelegt werden, auf welche Weise die in Artikel 104 c des Vertrags vorgesehenen Sanktionen verhängt werden können, damit die wirksame Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gewährleistet ist.
Es muß festgelegt werden, auf welche Weise die in Artikel 104 c des Vertrags vorgesehenen Sanktionen verhängt werden können, damit die wirksame Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gewährleistet ist.