Art. 37 32006R0051
Soweit möglich, befolgen die Mitgliedstaaten Sondervorschriften der Datenerfassung für alle Schiffe unter ihrer Flagge, die in den nachstehenden Gebieten fischen: Gebiet Koordinate 1 Koordinate 2 Koordinate 3 Koordinate 4 Orphan Knoll 50.00.30 47.00.30 51.00.30 45.00.30 51.00.30 47.00.30 50.00.30 45.00.30 Corner Seamounts 35.00.00 48.00.00 36.00.00 48.00.00 36.00.00 52.00.00 35.00.00 52.00.00 Neuengland Seamounts 43.29.00 43.20.00 44.00.00 43.20.00 44.00.00 46.40.00 43.29.00 46.40.00 Neuengland Seamounts 35.00.00 57.00.00 39.00.00 57.00.00 39.00.00 64.00.00 35.00.00 64.00.00
Die gemäß Absatz 1 zu erfassenden Daten werden für jeden einzelnen Hol erfasst und sollten soweit möglich Folgendes umfassen:
Artenzusammensetzung nach Anzahl und Gewicht;
Häufigkeit der Größen;
Otolithen;
Ort des Hols, Breiten- und Längengrade;
Fanggerät;
Fangtiefe;
Uhrzeit;
Dauer des Hols;
Schleppbeginn (bei beweglichem Fanggerät);
andere biologische Stichproben, z.B. zur Geschlechtsreife, soweit möglich.
Sobald wie möglich nach dem Ende jeder Fangreise werden die nach Absatz 1 erhobenen Daten den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates zur Weiterleitung an das NAFO-Sekretariat übermittelt.