Erwägungsgrund 14 32007R0041
Um den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft als Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR), darunter die Verpflichtung, den von der CCAMLR-Kommission beschlossenen Maßnahmen nachzukommen, sollten die von letzterer festgelegten TAC für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 und die entsprechenden Schonzeiten angewandt werden.