Erwägungsgrund 35 32007R0041
In Anbetracht der geringen Nutzung scheint es nicht länger angezeigt, Schiffen unter der Flagge von Barbados, Guyana, Surinam, Trinidad und Tobago, Japan und Korea in den Gewässern von Französisch-Guayana Fangmöglichkeiten einzuräumen; dies sollte sich in den spezifischen Bestimmungen für das Departement Französisch-Guayana widerspiegeln.