Erwägungsgrund 26 32008R0215
Da Finanzhilfen weiterhin auf der Grundlage von Auswahl- und Zuschlagskriterien gewährt werden sollten, ist es nicht erforderlich, diese Kriterien in allen Fällen von einem Ausschuss bewerten zu lassen. Andere, flexiblere Mittel sollten für die Evaluierung der Auswahlkriterien erlaubt werden.