Erwägungsgrund 16 32008R0215
Das Verbot der Übertragung von Durchführungsaufgaben auf private Einrichtungen sollte hinsichtlich der zentralen Verwaltung angepasst werden, weil dieses Verbot sich als unnötig streng erwiesen hat. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, die Kostenerstattung für Konferenzteilnehmer einem Reisebüro oder einem Konferenzveranstalter zu übertragen, sofern sichergestellt ist, dass das private Unternehmen keinen Ermessensspielraum hat.