Erwägungsgrund 24 32008R0215
Die Regel, dass Finanzhilfen auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden sollten, hat sich bewährt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass es in manchen Situationen aufgrund der Art der Maßnahme nicht möglich ist, unter den Begünstigten eine Auswahl zu treffen. Daher sollte ausdrücklich anerkannt werden, dass es derartige außergewöhnliche Fälle gibt.