Erwägungsgrund 22 32008R0215
Es ist angebracht, im Rahmen des EEF die Nutzung der zentralen Datenbank mit den Angaben über ausgeschlossene Bewerber oder Bieter, die gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 eingerichtet wurde, zu gestatten.
Es ist angebracht, im Rahmen des EEF die Nutzung der zentralen Datenbank mit den Angaben über ausgeschlossene Bewerber oder Bieter, die gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 eingerichtet wurde, zu gestatten.