Erwägungsgrund 8 32008R0215
Es ist notwendig, die Modalitäten festzulegen, nach denen der bevollmächtigte Anweisungsbefugte in enger Zusammenarbeit mit dem nationalen Anweisungsbefugten die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aktionen erforderlichen Maßnahmen trifft.