Art. 10 Abs. 1 32019R1154VERORDNUNG (EU) 2019/1154 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Schwertfisch aus dem Mittelmeer darf während der Schonzeit weder als Zielart noch als Beifang gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden. Die…
Art. 29 Abs. 3 32019R1154VERORDNUNG (EU) 2019/1154 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Der Verkauf und jede andere Form der Vermarktung von in der Freizeitfischerei gefangenem Schwertfisch aus dem Mittelmeer ist verboten.
Art. 11 Abs. 1 32019R1154VERORDNUNG (EU) 2019/1154 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es verboten, Schwertfisch aus dem Mittelmeer zu befischen oder Schwertfisch aus dem…
Art. 4 Abs. 3 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
Die Schonzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 und einen weiteren dreimonatigen Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. November…
Art. 8 Abs. 1 Buchst. d 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
die Tätigkeit des Schiffs ist von einer Schonzeit betroffen, in der Fischereitätigkeiten für Schleppnetzfischer in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10…