Art. 91a 32009R0043
Zulässige Höchstzahl von Schiffen für den Fang von Rotem Thun im Ostatlantik
Die Höchstzahl der Köderschiffe und Schleppangler der Gemeinschaft, die im Ostatlantik gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Spanien 63 Frankreich 44 EG 107