Art. 91c 32009R0043
Höchstzahl der Roten Thun fangenden Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei im Mittelmeer
Die Höchstzahl der Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei, die im Mittelmeer gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Spanien 139 Frankreich 86 Italien 35 Zypern 25 Malta 89 EG 374