Erwägungsgrund 5 32011R1214
Aufgrund der mit Bargeldtransporten verbundenen besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben des CIT-Sicherheitspersonals und der Bevölkerung sollte für den grenzüberschreitenden Euro-Bargeldtransport eine besondere Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte vorgeschrieben werden. Eine solche Lizenz sollte zusätzlich zur nationalen Lizenz für Geltransporte erforderlich sein, die in den meisten teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist und deren Form durch diese Verordnung nicht harmonisiert wird. CIT-Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten ansässig sind, die über kein spezielles Zulassungsverfahren für CIT-Unternehmen verfügen, das über ihre allgemeinen Regeln für den Sicherheits- oder Transportsektor hinausgeht, sollten nachweisen müssen, dass sie in dem Niederlassungsmitgliedstaat seit mindestens 24 Monaten regelmäßig Bargeldtransporte ohne Verstöße gegen einschlägiges nationales Recht durchgeführt haben, bevor dieser Mitgliedstaat ihnen eine Lizenz für den grenzüberschreitenden Geldtransport erteilen kann. Dieses Vorgehen würde zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten beitragen.