Erwägungsgrund 12 32011R0511
Liegen genügend Anscheinsbeweise vor, um die Einleitung eines Verfahrens zu rechtfertigen, sollte die Kommission im Einklang mit Artikel 3.2 Absatz 2 des Abkommens eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.