Erwägungsgrund 2 32011R0511
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 6. Oktober 2010 unterzeichnet, erhielt am 17. Februar 2011 die Zustimmung des Europäischen Parlaments und muss wie in Artikel 15.10 des Abkommens vorgesehen angewendet werden.