Verordnung (EU) Nr. 511/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea
Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 3.1 des Abkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Erwägungsgrund 6 32011R0511Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen